Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt f�r Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Handelsgesetzbuch
� 459 Spedition zu festen Kosten

Soweit als Verg�tung ein bestimmter Betrag vereinbart ist, der Kosten f�r die Bef�rderung einschlie�t, hat der Spediteur hinsichtlich der Bef�rderung die Rechte und Pflichten eines Frachtf�hrers oder Verfrachters. In diesem Fall hat er Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nur, soweit dies �blich ist.